Anlieger der Vorholzstraße haben erfahren müssen, dass eine frühzeitige Beteiligung der betroffenen Bürger unzureichend erfolgt. Für jede Straßenbaumaßnahme in Brieselang soll jedoch auf der Grundlage von Voruntersuchungen die jeweils kosten-günstigste Ausbauvariante geplant und die Entwurfsplanung in Anliegerver-sammlungen vorgestellt werden. Das zur Beschlusslage der Gemeindevertretung. Warum auf der Tagesordnung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung Anfang Juni ohne vorherige Anliegerversammlung bereits die Ausführungsplanung – Stand 25.05.2011 – zur Beratung und Beschlussempfehlung gesetzt wurde, die nicht einmal die Gemeindevertreter kannten, hat weder die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Cory (BfB), noch der Bürgermeister Herr Garn (CDU) den Bürgern erklärt. Ein Versehen ist ausgeschlossen, da es sich um einen Antrag der Verwaltung handelt. Bürger der Vorholzstraße hatten sich daher entschlossen, bereits vor einer Anlieger- Versammlung und vor dem Termin der Ausschusssitzung ihre anstehenden Fragen der Verwaltung und den Fraktionen der GV zu übersenden. Sie wollen am Entscheidungsprozess als betroffene Bürger beteiligt und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Bereits im November 2009 wird im Baugrundgutachten von einem beabsichtigten grundhaften Ausbau der Vorholzstraße ausgegangen. Der Planer schließt eine Sanierungsvariante von vornherein aus. Die Begründung anhand eines Kostenvergleiches liegt den Entscheidungsträgern bis heute nicht vor. Insbesondere weil es auch dazu bestehende Beschlüsse gibt. Gerade angesichts begrenzter finanzieller Mittel für Bürger und Gemeinde fordern wir technische Lösungen, die der konkreten Straßensituation entsprechen. Unzureichende Unterhaltung und Instandsetzung der Straßen und Entwässerungssysteme darf nicht zu Lasten der Bürger gehen. Die Gemeinde ist in der Pflicht, ernsthaft Sanierungsmöglichkeiten zu prüfen und ganz gezielt Verschlechterungen bisheriger Anlagen nicht zu dulden. Schlagworte wie „billig bauen heißt mehrfach bauen“ sind völlig deplatziert. Wir können es uns einfach nicht leisten, alle Straßen neu zu bauen. Die durch den Planer gemachten Verteuerungsgesichtspunkte sind genau deshalb nicht haltbar, weil eben keine Varianten der Kostenreduzierung im Vorfeld beraten wurden, ganz zu schweigen von möglichen gemeinsamen Baumaßnahmen mit anderen Beteiligten , z.B. dem WAH. Auch die Grundwassersituation in Brieselang wurde ungenügend behandelt, zumal anstehende Fragen in Verbindung mit dem Trinkwasserschutzgebiet offen blieben, denn dieses Gebiet wird von einem Hauptentwässerungsgraben durchquert. Die Gründung einer Bürgerinitiative ist unsere Antwort zur Gestaltungsmitwirkung im Ort durch alle Bürger.
Norbert Hentschel, Anlieger der Vorholzstraße

Keinesfalls alternativlos sind die Beiträge für den kommunalen Straßenbau, so das Ergebnis der öffentlichen Anhörung in Form einer Bildungs- und Diskussionsveranstaltung, zu der Ende Januar die Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e.V. gemeinsam mit dem Kommunalpolitischen Forums e.V. geladen hatte. Über 60 Interessierte, betroffene Bürgerinnen und Bürger, Mitglieder der Thüringer Bürgerinitiativen sowie Vertreter aus Verbänden, waren gekommen, um sich anlässlich der beiden derzeit im Thüringer Landtag zur Debatte stehenden Gesetzentwürfe mit der beitragsrechtlichen Gesamtproblematik auseinander zu setzen. Die Linksfraktion hat das Ansinnen der Bürgerallianz unterstützt, nachdem auch zum Gesetzentwurf der Landesregierung eine öffentliche Anhörung im zuständigen Fachausschuss seitens der regierungstragenden Mehrheiten abgelehnt und lediglich eine schriftliche Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zugelassen wurde. „Der öffentliche Dialog über die Kommunalabgaben ist zwingend erforderlich, damit alle Bürgerinnen und Bürger selbst verfolgen können, wie die zahlreichen Sachverständigen den Gesetzentwurf bewerten“, betonte Frank Kuschel, Kommunalexperte der Linksfaktion, zu Beginn der Veranstaltung. Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes“ hält trotz gegensätzlich geweckter Hoffnungen am bisherigen Recht fest. Darüber hinaus postuliert er die rückwirkende Erhebung für Ausbaumaßnahmen ab 1991. Die wenigen geregelten Ausnahmetatbestände, unter denen auf eine Beitragserhebung verzichtet werden kann, werden in der Praxis kaum Wirkung zeigen, so die Bewertung der Bürgerallianz im Einklang mit der Fraktion DIE LINKE. Dass damit der Gesetzentwurf weit hinter den Versprechungen des Koalitionsvertrages – „im Bereich des Straßenausbaubeitragsrechts für die Zukunft eine Regelung zu finden, die bürgerfreundlich, juristisch einwandfrei und für das Land finanzierbar ist“ – zurückbleibt, war Konsens unter den Anwesenden. Ihrem Unmut machten sie verständlicher Weise Luft: „Zwar habe sich das Verhältnis zu den Bürgerinitiativen unter Ex-Innenminister Huber formal verbessert, die Ergebnisse des Dialogverfahrens aber finden sich nicht im Gesetzentwurf der Landesregierung wieder.“ Auf völliges Unverständnis stieß in diesem Zusammenhang die Äußerung des Regierungssprechers Peter Zimmermann, der gegenüber dem MDR Thüringen angab, „keine Notwendigkeit für ein Gespräch zu erkennen, weil in den Gesetzentwurf selbst die Vorschläge der Bürgerallianz eingeflossen seien“. Die Linksfraktion im Thüringer Landtag wird dies im Rahmen eines Selbstbefassungsantrages im Innenausschuss thematisieren und unter anderem danach fragen, wo denn die Übereinstimmungen konkret zu finden sind. Aus Sicht der Linksfraktion ist mit dem Satz „Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird der Notwendigkeit der Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes nicht gerecht, weil der Entwurf keine Maßnahmen enthält, die tatsächlich zu gerechten und bezahlbaren Kommunalabgaben führen und keine Wege zur Lösung der Abgabenproblematik in Thüringen aufzeigt“, der der Stellungnahme des Sprecherrates der Bürgerinitiativen und Solidargemeinschaften des Kreises Gotha gegen überhöhte Kommunalabgaben e.V. vorangestellt ist, alles gesagt, so Sabine Berninger, die als Leiterin des Ressorts Kommunales und Inneres die Stellungnahme für die Fraktion abgab. „Der Schnaps ist verschwunden, die Flaschen und der Geist aber sind geblieben“, so eine weitere Bemerkung aus dem Auditorium. Der Intention der Landesregierung, die ihren Gesetzentwurf als alternativlos kommuniziert, wollte man auch oder gerade unter Verweis auf das Unwort des Jahres 2010 („alternativlos“) nicht folgen. Vielmehr war man sich einig, dass der von Linksfraktion und Bündnisgrünen gemeinsam in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbau- und Abwasserbeiträge“ eine echte Alternative zu dem der Landesregierung darstellt. Anstelle der Straßenausbaubeiträge tritt die so genannte Infrastrukturabgabe, die sich an der Grundsteuer orientiert und deren Erhebung im Ermessen der Gemeinde liegt. Hier hätte man sich eine ernsthafte Diskussion gewünscht. Stattdessen aber scheut man den Dialog mit Sachverständigen und Betroffenen. Auch dieser Einladung waren weder die Landesregierung noch die regierungstragenden Fraktionen gefolgt, bedauerte Peter Hammen, Vorsitzender der Bürgerallianz. Von den 20 geladenen Anzuhörenden, darunter der Thüringer Gemeinde- und Städtebund, der Thüringische Landkreistag oder der Deutsche Mieterbund, nahmen ebenfalls nur wenige die Gelegenheit zur Stellungnahme wahr. So sprach Karl-Heinz-Stolze vom Haus-, Wohnungs- und Gundstückseigentümerverein Saale-Orla e.V. von der großen Hoffnung auf Veränderungen, die man gehabt habe, und zeigte sich vom Ergebnis enttäuscht. Niko Weldner, Referent der FDP-Fraktion, der neben Antje Eismann, Referentin der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN, gekommen war, äußerte verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich beider Gesetzentwürfe. Er zeigte sich zwar hoffnungsvoll, eine gesetzlich einwandfreie Lösung, die Beitragserhebung ins Ermessen der Gemeinden zu stellen, zu finden, blieb aber konkrete Vorschläge schuldig. Einen möglichen Lösungsansatz hingegen zeigte Dr. Ernst Niemeier, Volkswirt aus Hamburg und Vorsitzender des im Dezember in Erfurt gegründeten „Allgemeinen Vereins für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland“. Der Verein hat sich der Beitragserhebungsproblematik von der finanzwissenschaftlichen Seite zugewandt und betrachtet die bisherige Erhebung von Straßenausbaukosten und anderer Kommunalabgaben in vielen Kommunen und Zweckverbänden als grundgesetzwidrig. Dr. Niemeier ließ die Anwesenden aufhorchen. Er verwies auf ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht (AZ: B VERW G 9BM 4.10), das sich gegen den vom OVG Schleswig konstruierten vermeintlichen besonderen Vorteil der Grundstückseigentümer wendet. „Nur für einen besonderen individuell zurechenbaren Vorteil muss Beitrag gezahlt werden“, so Dr. Niemeier. Einen solchen aber gebe es für Grundstückseigentümer nicht. Tatsache sei, die Straße werde von allen benutzt und niemandem könne ein besonderer Vorteil zugerechnet werden. „Die Finanzwissenschaft, die das Äquivalenzprinzip und damit die Notwendigkeit der Entsprechung von Vorteil und Beitrag im Interesse der gerechten Belastung statuiert hat, hat festgestellt, dass es für „öffentliche Güter“, zu denen Straßen gehören, eine Vorteilszurechnung gar nicht möglich ist. Wenn ein solcher Vorteil nicht zurechenbar ist, dürfen auch Beiträge nicht erhoben werden“, fährt Dr. Niemeier in seinen Ausführungen fort. Vor diesem Hintergrund sehe er aber auch die „Infrastrukturabgabe“ als problematisch an und fordert, dass der Straßenbau über Steuern, die gemäß dem Leistungsprinzip erhoben werden, zu finanzieren sei. Diese Auffassung wird geteilt. Um aber eine sachliche Diskussion im Landtag zu ermöglichen, musste man einen Gesetzentwurf vorlegen, den auch der Landtag ohne Zutun des Bundes beschließen kann, erläutert Frank Kuschel den Weg des Alternativen Gesetzesentwurfes. Ein möglicher Erfolg dieses kleinen Verfahrens wird große Auswirkungen haben. Dennoch bedarf es weiteren parlamentarischen wie außerparlamentarischen Widerstandes in Thüringen, um „das praktizierte Unrecht zu beseitigen“, so das einhellige Fazit der Veranstaltung. Motivation und Mut schöpfte man insbesondere aus den bisherigen Erfolgen, die auf Wirken der Bürgerinitiativen im jahrelangen Streit für ein gerechtes Abgabenrecht 2005 mit der Abschaffung der Wasserbeiträge und der Privilegierungen im Abwasserbereich erzielt wurden. Zudem habe Thüringen die schärfsten Regelungen im Bereich der Straßenausbaubeiträge und sei damit trauriges Schlusslicht in der Bundesrepublik. Dass in Thüringen nicht möglich ist, was in anderen Ländern längst praktiziert werde, scheitert nicht an verfassungsrechtlichen Grenzen, sondern einzig und allen am politischen Willen.
Bürgerbüro der Linksfraktion im Thüringer Landtag
Telefon: 0361-3772637
E-mail: koelbel@die-linke-thl.de
Quelle:
24 Mrz
Autor: admin - Kategorie: Aktuelles
Straßenbaubeiträge verstoßen gegen Grundrechte und werden von Verwaltungsrechtlern fälschlich gerechtfertigt
Von Dr. Ernst Niemeier
Straßenbaubeiträge dürfen nur erhoben werden, wenn den Grundstückseigentümern konkret individuelle Vorteile zugerechnet werden können. Denn Beiträge sollen den öffentlichen Leistungen entsprechen, die den Bürgern vom Staat oder von der Kommune geboten werden. Die Beiträge sollen der Leistung des öffentlichen Gutes ‘Straße’ äquivalent sein, gleich sein. Diese Anforderung an die Beiträge ist Ausdruck des finanzwirtschaftlichen ‘Äquivalenzprinzips’, das neben dem ‘Leistungsfähigkeitsprinzip’ eines der beiden Fundamentalprinzipien ist, die im öffentlichen Abgabensystem zu beachten sind. Diese Fundamentalprinzipien dienen der gerechten Belastung der Bürger und sind vom Staat und der Kommune zu beachten. Ihre Verletzung stellt grundsätzlich einen Verfassungsverstoß dar. Im Falle des Straßenbaus ist für die Grundstückseigentümer dann ein konkreter und individuell zurechenbarer Vorteil erkennbar, wenn ein Baugebiet neu erschlossen wird. In diesem Fall steigt durch die Erschließung, d. h. den Straßenbau der Wert des Grundstücks. Deshalb ist in diesem Fall ein Beitrag gerechtfertigt, der als Erschließungsbeitrag erhoben wird. Ob die übliche Höhe von 90 % angemessen ist, ist allerdings eine andere Frage. Diese einmalige Wertsteigerung eines Grundstücks durch die Erschließung ist der einzige besondere Vorteil, den Grundstückseigentümer von einer Straße haben. Wenn eine Straße nach Jahren erneuert wird, gibt es diesen oder einen anders gearteten besonderen Vorteil für Grundstückseigentümer nicht. Grundstückseigentümer haben dann von der Straße keinen anderen Vorteil als alle anderen Nutzer der Straße. Das sich hinsichtlich der Beitragserhebung ergebende Problem besteht darin, dass ein besonderer Vorteil weder den Grundstückseigentümern noch den übrigen Nutzern konkret und individuell zugerechnet werden kann. Wenn der besondere Vorteil aber weder für die Grundstückseigentümer noch für die übrigen Nutzer bekannt ist, kann kein ihm gemäßer, kein äquivalenter Beitrag festgelegt und erhoben werden. Dann muss die öffentliche Leistung ‘Straße’ wie im Falle aller anderen öffentlichen Leistungen, die dem einzelnen Bürger nicht zugerechnet werden können, aus Steuern bezahlt werden. Werden trotzdem Beiträge erhoben, ohne dass der notwendige Maßstab für ihre Bemessung bekannt ist, ist ihre Erhebung willkürlich. Der Staat, die Kommune darf weder ein entsprechendes Gesetz noch eine solche Beitragssatzung erlassen, weil die Beitragserhebung das Ziel nicht erreichen kann, das mit Beiträgen verfolgt wird: die Äquivalenz von Vorteil und Beitrag. Mit der Zuwiderhandlung verstößt der Staat oder die Kommune dann gegen das sog. „Übermaßverbot”. Und er verstößt gegen verschiedene Artikel des Grundgesetzes: gegen die Gleichbehandlung gem. Art. 3 GG; denn die Straße würde weitgehend von Grundstückseigentümern bezahlt werden, während andere Nutzer der Straße diese kostenlos benutzen dürfen; würde gegen Art. 14 GG (Eigentumsschutz) verstoßen werden, weil es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt, dass allein Grundstückseigentümer für den Straßenbau zahlen; eine solche Rechtfertigung ergäbe sich nur, wenn ein besonderer Vorteil für Grundstückseigentümer bekannt wäre. Diese klaren und logischen Zusammenhänge und die Notwendigkeit der Beachtung der finanzwirtschaftlichen Fundamentalprinzipien werden von Finanzwissenschaftlern, die für die Gestaltung des öffentlichen Abgabensystems zuständigen Wissenschaftler, so gesehen. Sie werden auch von den Steuerrechtlern so gesehen, die für das Abgabenrecht zuständigen Wissenschaftler. Wenn diese Zusammenhänge so klar sind, wenn der Verstoß gegen die Prinzipien des Abgabensystems und Abgabenrechts sogar Grundrechtsverstöße sind, warum vertreten dann Verwaltungsrechtler die Meinung, dass Straßenbaubeiträge erhoben werden müssen? Die Verwaltungsrechtler haben sich auf diesen Irrweg begeben, weil sie erstens den Unterschied zwischen Straßenbau im Falle der Erschließung eines Baugebietes und dem Straßenbau im Falle der Erneuerung übersehen. Straßenbau ist für sie Straßenbau. Wenn im Erschließungsfall ein Beitrag erhoben werden darf (es wird ja nur eine Straße gebaut), dann muss der Grundstückseigentümer auch im Falle der Erneuerung der Straße (es wird ja nur eine Straße gebaut) einen Beitrag zahlen. Der grundlegende Unterschied beider Situationen wird übersehen: Im ersten Fall ist ein besonderer individueller Vorteil des Grundstückseigentümers bekannt - die Wertsteigerung des Grundstücks, im zweiten Fall ist ein solcher besonderer Vorteil nicht vorhanden und deshalb auch nicht individuell zurechenbar. Der zweite Grund, der sie ihren Irrweg beschreiten lässt, liegt in der Unmöglichkeit, individuelle Vorteile der Grundstückseigentümer zu benennen. Die Verwaltungsrechtler sehen sehr wohl, dass die Kommunalabgabengesetze ausdrücklich verlangen, Beiträge gemäß den Vorteilen zu bemessen. Da es ihnen aber nicht gelingt, individuelle Vorteile der Grundstückseigentümer zu erkennen, behaupten sie einfach: Es kommt auf die individuellen Vorteile gar nicht an. Damit verwandeln die Oberverwaltungsgerichte, die eine solche Feststellung treffen, das Äquivalenzprinzip in sein Gegenteil: in ein Non-Äquivalenzprinzip. Oder sie arbeiten mit Leerformeln wie der, dass der Gebrauchswert des Grundstücks gesteigert werde, was immer man darunter zu verstehen hat. Wenn damit jedoch gemeint sein sollte, dass die Straße benutzt werden kann, um das eigene Grundstück zu erreichen, so muss man einmal darauf hinweisen, dass dieser Vorteil bereits mit dem Erschließungsbeitrag bezahlt worden ist. Zum anderen ist die Frage zu stellen, worin sich die Zielerreichung der Grundstückseigentümer von den Zielen und Zielerreichungen der übrigen Nutzer prinzipiell unterscheidet. Die Verwaltungsrechtler missachten also das Äquivalenzprinzip. Und sie tun es ohne Skrupel, weil sie die grundlegende Bedeutung des Äquivalenzprinzips, seinen Verfassungsrang offenbar nicht erkennen. Sie erkennen nicht, dass ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip reine Willkür ist und Grundrechtsverstöße darstellt. Diesen Verstoß gegen das Grundgesetz begehen aber nicht nur die Verwaltungsrichter mit ihrer bisherigen Rechtsprechung, wenn sie entgegen der Formulierung des einschlägigen Paragraphen eines Kommunalabgabengesetzes die Vorteilszurechnung einfach beiseite schieben. Diesen Verstoß beging auch schon der Gesetzgeber mit dem Erlass dieser Gesetze. Denn der einschlägige Paragraph, der die Bemessung der Beiträge nach den Vorteilen regelt, wendet sich nur an eine Gruppe von Nutzern der Straße: an die Grundstückseigentümer. Man kann aber Vorteile schon dann nicht konkret und individuell zurechnen, wenn man von vornherein einen großen Teil der Nutzer mit ihren Vorteilen von der Beitragsbelastung ausschließt. Straßenbaubeiträge sind in der Regel willkürlich. Sie verstoßen gegen die Gleichbehandlung und den Eigentumsschutz. Straßenbaubeiträge müssen deshalb abgeschafft werden. Da Straßen von allen Bürgern benutzt werden oder benutzt werden können, müssen die Kosten aus allgemeinen Abgaben, aus Steuern finanziert werden.
Quelle: www.buergerinitiative‐dresden.de/2010/03/24/strassenbaubeitraege‐verstossen‐gegengrundrechte
ZU „FRONT GEGEN EINHEITSSTRASSENBAU“, MAZ VOM 15. DEZEMBER, UND ZU VERSCHIEDENEN LESERBRIEFEN - Anwohner werden zur Kasse gebeten
Seit Jahren führt die Stadt Falkensee bei Anliegerstraßen einen Einheitsstraßenbau durch. Viele Straßen wurden in 4,75 Meter Breite und im Tiefeinbau ausgeführt. Egal, ob dieser Tiefeinbau notwendig war oder nicht. Selbst die als Sackgasse ausgeführte Riesaer Straße wurde so ausgebaut, als müsse sie täglichen Schwerlastverkehr ertragen. Und auch die Sackgasse Am Schlaggraben wurde für Schwerlastverkehr ausgebaut. Ist das kein Einheitsstraßenbau? Die von Bürgermeister Heiko Müller angesprochene Arbeitsgruppe hat für Anliegerstraßen genau diese Eckpunkte beschlossen; diese Arbeitsgruppe hat die Einheitsstraße beschlossen. Und was schreibt der ehemalige Stadtverordnete Porr in seinem Leserbrief? Die Arbeitsgruppe des Bauausschusses, welche sich vor Jahren mit dem Straßenausbau befasst hat, hat eine Standardstraße, hat die Einheitsstraße beschlossen. Einen Straßenausbau ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten. Der vom brandenburgischen Verkehrsministerium herausgegebene Gemeindestraßen-Leitfaden stellt gerade für solche Kommunen wie Falkensee eine Handlungsanleitung dar. Er stellt einen Leitfaden dar, wie die Verkehrsinfrastruktur kostengünstig und schnell unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse ausgebaut werden kann. Die Umsetzung dieses Leitfadens wäre positiv für die Entwicklung Falkensees.
Und auch Herr Junne, ehemaliger Mitwirkender im Bauausschuss, hat recht. Straßenbau ist vielseitig. Daher sind bei jedem neuen Straßenbau die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen. So, wie es der Leitfaden fordert. Mit einer Einheitsstraße, so wie von der Falkenseer Stadtverwaltung praktiziert, ist eine Berücksichtigung der Gegebenheiten nicht machbar. Es geht darum, kostengünstig zu bauen. Dies geht nur, wenn die Verhältnisse vor Ort jedes Mal neu bestimmt und der Straßenbau darauf abgestimmt wird. Eine Einheitsstraße passt nicht überall.
Wir Einwohner von Falkensee werden weiterhin für überteuerten Straßenbau der Stadtverwaltung zur Kasse gebeten. Einen Sinneswandel, ein Einlenken wird es nur geben, wenn wir die große schweigende Menge der Volksvertreter zum Umdenken bewegen.
René Neumann, Falkensee
STRASSENBAU: Planer der Stadt sollten Neuland betreten
FALKENSEE - Ende 2009 wurde der erste Einwohnerantrag Brandenburgs für zulässig erklärt. Mehr als 1000 Falkenseer haben die Interessengemeinschaft „Ruhiges Falkensee“ unterstützt. Sie fordern unter anderem, die Straßenausbaukosten für Anlieger zu reduzieren, in dem die Verwaltung den Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg anwendet. Darin sind günstigere Varianten als der Standardausbau der Stadt vorgesehen. Der folgende Beitrag stammt von Detlef Hardorp, Sprecher der Interessengemeinschaft „Ruhiges Falkensee“.
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„Der Ansatz des Leitfadens, vom zuständigen Ministerium als Handlungsanleitung herausgegeben, ist einfach. Man nutzt die in fast jeder Straße bereits vorhandene Tragfähigkeit und ergänzt durch neue Baustoffe nur noch den Anteil, der für die Gesamttragfähigkeit erforderlich wird. Statt im Tiefausbau, wie in Falkensee Standard, werden die zusätzlichen Schichten möglichst im Hocheinbau, also ohne Ausschachtungen, eingebaut.
Der Gemeindestraßen-Leitfaden ermöglicht damit dauerhaft bestandsfähige Straßen im Rahmen des üblichen Straßenbauregelwerkes mit besonderer Berücksichtigung des Brandenburger Sandbodens. So heißt es: ,Die richtige Beurteilung der Ausgangssituation (Baugrund/vorhandene Befestigung) ist von entscheidender Bedeutung für die künftige Dauerhaftigkeit des gewählten Konstruktionsaufbaues. (. . .) Ein Einsparpotenzial entsteht dann, wenn, wie bei vielen historisch gewachsenen Straßen und Wegen, eine bereits vorhandene höhere Tragfähigkeit bei der Bemessung der neuen Straßenkonstruktion berücksichtigt wird. Nicht selten kommt es vor, dass bei der Erneuerung von Wohnstraßen und – wegen die technischen Regelwerke formal angewendet werden, ohne den stets vorhandenen Ermessensspielraum voll auszuschöpfen. Dies kann zu überhöhten Bau- oder Instandhaltungskosten führen. Ersteres geschieht dann, wenn für die vorliegende Verkehrsbelastung eine zu anspruchsvolle Befestigung gewählt wird.’
Der Leitfaden sieht die quantitative Erfassung der Resttragfähigkeit als Grundlage für wirtschaftliches Bauen. Tragfähigkeitsmessungen hat die Stadt Falkensee aber noch nie beauftragt. Es wurde bisher fast ausschließlich in Bauklasse V und teurer gebaut, obwohl für Anliegerstraßen die günstigere Bauklasse VI im Regelfall vom Leitfaden vorgeschlagen wird. Noch mehr Einsparpotenzial ist gegeben, wenn die Dicke des Oberbaus reduziert wird. Hierzu heißt es im Leitfaden: ,Die Einhaltung der Dicke eines frostsicheren Oberbaus ist bei den im Land Brandenburg häufig anstehenden frostsicheren Sanden nicht erforderlich und darüber hinaus bei Erneuerungsmaßnahmen generell nur im Bereich mit nachgewiesenen Frostschäden erforderlich.’
Die vom Leitfaden angeregten Planungsschritte sind für die von der Stadt bisher eingesetzten Planer neu. Sie haben hiermit noch keine Erfahrung und lehnen den Leitfaden schon deswegen ab. Der Baudezernent und seine Mitarbeiter scheuen sich, den ,stets vorhandenen Ermessensspielraum’ auszuschöpfen und setzen lieber auf einen überdimensionierten Einheitsstraßenausbau, woran letztlich die Straßenbaufirmen und Planer auch mehr verdienen. Im Interesse der kommunalen Kasse und der Anwohner ist das nicht. Dieses Verwaltungshandeln wurde bisher noch nie ernsthaft von der Falkenseer Regierungskoalition aus SPD und CDU hinterfragt. Wird der Einwohnerantrag mit den Stimmen der großen Koalition abgelehnt? Der vom Gemeindestraßen-Leitfaden angeregte planerische Ablauf schont die Straßenbäume – und die Kassen.“
der Ausbau der Gemeindestraßen ist und bleibt eine kommunale Aufgabe, der wir uns stellen. Unser Bestreben nach technischen und kostengünstigen Lösungen, die den konkreten Anforderungen der Anliegerstraße entsprechen, werden durch den Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg, der durch das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung im März 2007 veröffentlicht wurde, unterstützt.
Im Vorwort erklärt der Minister Dellmann
Zitat: „In der aktuellen Situation, in der allerorten fehlende Haushaltsmittel beklagt werden und staatliche Förderung sich zunehmend auf Schwerpunktaufgaben konzentrieren muss, soll die Broschüre Wegweiser und Anregung für Gemeinden, für Straßenbauinitiativen und interessierte Bürger sein. Sie soll aufzeigen, dass der Bau von Anliegerstraßen auch mit weniger Geld möglich ist.“
Weitere Informationen im:
Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg
Seit Monaten wird in einer unsachlichen und beleidigenden Art und Weise von selbsternannten „Spezialisten“ die wissenschaftlich und technisch begründete Methodik und fachliche Kompetenz des Prof. Dr.-Ing. W. Weingart, fachlicher Bearbeiter des Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg, verunglimpft. Weder die Verwaltung noch das von ihr beauftragte Planungsbüro stellen sich der Herausforderung, die kostengünstigste Ausbauvariante im Interesse der Anlieger umzusetzen.
Wir möchten Ihnen, werte Bürgerinnen und Bürger, mit den nachfolgenden Fachbeiträgen die Möglichkeit geben, sich selbst über die Lösungsvorschläge zu informieren, die Bestandteil der vorgenannten Empfehlungen des Ministeriums sind.
Weitere Information in den nachstehenden Beiträgen:
Handlungsanleitung für Erneuerung und Ausbau von Wohngebietsstraßen
Konstruktiver Aufbau von Anliegerstraßen